Ab sofort können Lkw‘s in Brandenburg auch ohne eine gesonderte Ausnahmegenehmigung an Sonn- und Feiertagen unterwegs sein, wenn sie Hilfsgüter im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine transportieren. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 26. Juni 2022.
Verkehrsminister Guido Beermann: „In Folge des Krieges in der Ukraine ist es zu erheblichen Fluchtbewegungen innerhalb der Ukraine und über ihre Grenze hinaus gekommen. Zur Unterstützung der in die angrenzenden Länder geflüchteten ukrainischen Bevölkerung ist dringend Hilfe geboten. Insbesondere gilt es, die Versorgung der sich auf der Flucht befindenden Menschen mit Waren des täglichen Bedarfs und weiterer benötigter Güter sicherzustellen. Mit der befristeten Ausnahmegenehmigung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots wollen wir sicherstellen, dass Hilfsgüter schnell und unkompliziert dort ankommen, wo sie gebraucht werden.“
Der Landesbetrieb Straßenwesen und die zuständigen unteren Straßenverkehrsbehörden wurden über die Allgemeine Ausnahmegenehmigung informiert, das Innenministerium wurde gebeten, die Polizei zu unterrichten. Dasselbe gilt für das Bundesamt für Güterverkehr. Auf diese Weise sollen überflüssige Kontrollen vermieden werden.
Ab sofort ist bei Hilfsgütertransporten, die im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine stehen, wie folgt zu verfahren:
Für den Transport innerhalb Brandenburgs ist die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß §§ 30 Absatz 3, 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 StVO nicht erforderlich.
Die Ausnahme gilt auch für Leerfahrten, die im direkten Zusammenhang mit der Ziffer 1 stehen.
Soweit bei Beförderungen in andere Bundesländer eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, muss diese dort eingeholt werden.