Rechtskreiswechsel: Geflüchtete aus der Ukraine haben ab 1. Juni Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung
Zuständig für Erwerbsfähige ist dann das Jobcenter
Potsdam, 24. Mai 2022. Hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die erwerbsfähig sind, haben schrittweise ab dem 1. Juni Zugang zu Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Für Leistungsberechtigte ist dann das Jobcenter zuständig.
Für die Geflüchteten aus der […]