Das Kulturministerium legt einen Sonderhilfsfonds in Höhe von insgesamt 120.000 Euro für vom Ukraine-Krieg betroffene Künstlerinnen und Künstler auf. Damit soll die aktuelle Notlage geflüchteter Kulturschaffender durch die Einbindung in das Kulturleben im Land Brandenburg abgefedert werden. Im Vordergrund steht die Förderung der künstlerischen Arbeitsmöglichkeiten und Aktivitäten. Kulturministerin Manja Schüle:
„Wir stehen solidarisch an der Seite der vor dem Krieg in der Ukraine nach Brandenburg geflüchteten Künstlerinnen und Künstler. Und deshalb legen wir einen Sonderfonds auf, mit dem die hiesigen Kultureinrichtungen verschiedene unterstützende Formate – von Gastspielen über Residenzprogramme bis hin zu kulturellen Bildungsangeboten – einrichten können. In einer der größten Bedrohungen unserer Welt und unserer Werte seit dem Zweiten Weltkrieg geht es darum, zusammenzustehen. Wir stehen zur Ukraine! #BBstandswithUKRAINE.“
Gefördert werden können zum Beispiel:
- Residenz-, Stipendien- und Hospitationsprogramme von Kultureinrichtungen des Landes (inkl. Unterbringung) oder freien Kulturträger*innen,
- Gastspiele, Konzerte, Literaturabende, Ausstellungen geflüchteter Künstler*innen in brandenburgischen Kultureinrichtungen,
- Honorare zugunsten geflüchteter Künstler*innen, die von Theatern, Musik- und Kunstschulen oder anderen Kultureinrichtungen in deren Arbeit eingebunden werden oder vorgenannten Veranstaltungen mitwirken, oder
- kulturelle Bildungsangebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche, etwa durch Förderung von Musik- und Kunstschulangeboten.
Über den Sonderfonds sollen vor allem strukturelle und damit nachhaltige Unterstützungsmaßnahmen zugunsten geflüchteter Künstler*innen gefördert werden, die sich idealerweise auf die Unterstützung mehrerer vor den Kriegsfolgen geflüchteter Personen beziehen. Das heißt, Anträge müssen nicht für einzelne kleine Projekte gestellt werden, sondern können auch größere Pakete umfassen, die die jeweilige Einrichtung mit den beantragten Mitteln umsetzen kann (beispielsweise ein Residenzprogramm, Veranstaltungs- oder Ausstellungsreihen etc.). Antragsberechtigt sind insbesondere die brandenburgischen Kultureinrichtungen und die kulturspezifischen Landesverbände. Die Antragssumme sollte einen Mindestbetrag in Höhe von 5.000 Euro nicht unterschreiten. Eine Förderung ist bis zu 100 Prozent der Gesamtkosten möglich. Förderantragsformulare können ab sofort unter nachfolgendem https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/kultur/kultur-und-denkmalfoerderung/ abgerufen und ausgefüllt an carola.martin@mwfk.brandenburg.de geschickt werden.