Geflüchtete Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine sollen schnell und pragmatisch an den Schulen aufgenommen und beschult werden können. Dafür hat das Bildungsministerium (MBJS) den Schulen erneut umfangreiche Informationen zur Aufnahme, Beschulung, Förderung und Integration von Schülerinnen und Schülern aus der Ukraine Verfügung gestellt.

Bildungsministerin Britta Ernst: „Im ganzen Land werden ukrainische Kinder und Jugendliche eingeschult, wir haben bereits deutlich über 1.000 Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine in unsere Schulen aufgenommen. Das gelingt zunehmend auch mit Unterstützung ukrainischer Lehrkräfte. Die Schulen und viele weitere Helfenden unterstützen wir mit konkreten Handlungsanleitungen und Informationen, damit alle flexibel und unbürokratisch handeln können.“

Die neue FAQ-Liste ergänzt die Ende März veröffentliche Handreichung um Informationen zum Recht auf Schulbesuch unter Berücksichtigung des temporären Ruhens der Schulpflicht, zur Beschulung in Regelklassen samt Vorbereitungskursen und Fördergruppen, zu Kindern und Jugendlichen mit Unterstützungs- und Förderbedarfen sowie zur konkreten Anmeldung an der Schule. Erklärt wird beispielsweise auch, dass muttersprachlicher Unterricht oder Online-Unterricht der Ukraine die Schulpflicht nicht ersetzt. Beantwortet werden auch Fragen zur Zeugnisanerkennung, bzw. was zu tun ist, wenn kein Zeugnis vorliegt, zur Berufsausbildung von Jugendlichen mit ukrainischem Schulabschluss, zur Einstellung ukrainischer Lehrkräfte, zur Ferienregelung, die anders als in der Ukraine aussieht, zum Schulweg bzw. Schülerverkehr sowie zur Teilnahme ukrainischer Kinder am Schulessen.

Weitere Informationen:

Geflüchtete Schulkinder sowie Unterstützung für Lehrkräfte und Schulen