LAVG führt Online-Verfahren bei Anerkennung der Approbation für Ärztinnen und Ärzte mit ausländischer Berufsqualifikation ein

Ärztinnen und Ärzte, die ihre medizinische Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben, können ihre Approbation jetzt leichter in Brandenburg anerkennen lassen. Das zuständige Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) bietet ab sofort einen Online-Antrag für die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation mit dem Ziel der Erteilung der ärztlichen Approbation an. Im Rahmen eines Pilotprojektes zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) steht ein entsprechender Online-Antrag des Landes Brandenburg auf dem bundesweiten Informationsportal „Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“ (https://www.anerkennung-in-deutschland.de/) zur Verfügung. Im Jahr 2022 hat das LAVG insgesamt 141 ausländische Approbationen von Ärztinnen und Ärzten anerkannt, im ersten Halbjahr 2023 waren es 59.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Wir brauchen gut ausgebildete Ärztinnen und Ärzte in Brandenburg. Für die Fachkräftesicherung sind wir ganz klar auch auf Zuwanderung angewiesen. Umso wichtiger ist es, dass ausländische Abschlüsse schneller anerkannt werden. Das neue Online-Verfahren ist dafür ein weiterer wichtiger Schritt.“

Das neue Online-Angebot gilt für Ärztinnen und Ärzte mit Bildungsqualifikationen aus dem gesamten EU- und Nicht-EU-Ausland. Die Antragstellenden authentifizieren sich über das bundesweite Bürgerkonto „Bund.ID“, dem Zugang zur digitalen Verwaltung (https://id.bund.de/de). Dort registrieren sie sich mittels eines Personalausweises mit Onlinefunktion, einer Smart-eID, eines elektronischen Aufenthaltstitels oder einer Unionsbürgerkarte. Der Antrag kann online oder weiterhin schriftlich gestellt werden. Bei dem Online-Antrag müssen aufgrund des gültigen Bundesrechts bestimmte Dokumente und Nachweise schriftlich nachgereicht werden.

Das LAVG setzt mit der Nachnutzung des „Einer-für-Alle“-Prinzips aus Nordrhein-Westfalen das Onlinezugangsgesetz um, welches die Verwaltung verpflichtet, ihre Leistungen elektronisch anzubieten.

Wer in Deutschland in einem akademischen Heilberuf eine Tätigkeit ausüben will, bedarf der Approbation. Sofern die Ausbildung im Ausland erworben wurde, ist der Approbationsantrag in dem Bundesland zu stellen, in dem die Tätigkeit aufgenommen werden soll. Zuständige Behörde im Land Brandenburg ist das LAVG. Mehr Informationen: https://lavg.brandenburg.de/lavg/de/gesundheit/akademische-heilberufe/anerkennung-auslaendischer-ausbildung/