Seit dem 1. Juni 2022 werden die Hilfen und Sozialleistungen für hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern nach dem Sozialgesetzbuch geleistet. Bei der gemeinsamen Pressekonferenz im Jobcenter Cottbus berichten Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg und Dr. Ramona Schröder, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit sowie Eike Belle, Geschäftsführerin des Jobcenters Cottbus über die praktische Umsetzung vor Ort. Für einen Großteil der geflüchteten Menschen aus der Ukraine ist der Zugang in den Arbeitsmarkt und den Dienstleistungen wie Beratung, Fortbildungen sowie Förderungen von Arbeitsplätzen ermöglicht worden.
Eike Belle, Geschäftsführerin des Jobcenters Cottbus: „Den Auftrag, die uns die Politik gegeben hat, haben wir mit aller Kraft umgesetzt. Jetzt arbeiten wir daran, auch unseren neuen Kunden die Perspektiven am Arbeitsmarkt aufzuzeigen und sie dafür fit zu machen.“
Dr. Ramona Schröder, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit: „Mich beeindrucken die Schaffenskraft und der große Wunsch nach sinnvoller Beschäftigung und Arbeit bei den geflüchteten Menschen aus der Ukraine. Und dies ungeachtet der noch unklaren Aufenthaltsdauer für die meisten. Oft stellen die Sprachkenntnisse noch eine Barriere dar. Neben der Absicherung für den Lebensunterhalt, beraten die Jobcenter ganz gezielt in Qualifizierung, Ausbildung und Arbeit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich sehr schnell und mit großem Engagement auf die neue Kundengruppe aus der Ukraine eingestellt.“
Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg: „Mit dem Anfang Juni erfolgten Übergang der Leistungsbearbeitung zum Lebensunterhalt, zur Gesundheitsversorgung und zur Arbeitsmarktintegration auf die Jobcenter erhalten Geflüchtete nun umfassende Hilfen aus einer Hand. Damit wird ihnen unter anderem auch der Zugang zum Arbeitsmarkt deutlich erleichtert. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber möchte ich daher ermuntern, das Arbeitskräftepotenzial ukrainischer Geflüchteter noch stärker zu nutzen. Hierfür stehen ihnen die arbeitgeberbezogenen Beratungsangebote der Jobcenter und der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung. Für die erfolgreiche Bewältigung des mit enormen Kraftanstrengungen verbundenen Rechtskreiswechsels danke ich ausdrücklich allen Beteiligten, insbesondere in den Sozialämtern, Ausländerbehörden und Jobcentern.“