Ankommen in Brandenburg

Menschen, die aus der Ukraine vertrieben wurden, dürfen ohne Visum in Deutschland einreisen. Dies gilt sowohl für ukrainische Staatsbürger als auch für Menschen anderer Nationalität, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben und geflüchtet sind. Diese Regelung gilt bundesweit vorerst bis zum 23. Mai 2022. Wenn Sie mit einem biometrischen Pass oder einem Schengen-Visum eingereist sind, können Sie für zunächst 90 Tage rechtmäßig in Deutschland bleiben. Einen Asylantrag müssen Sie dafür nicht stellen.

Nach einer Entscheidung der EU-Innenminister erhalten Vertriebene aus der Ukraine eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz.

Wenn Sie Vertriebenenschutz in Brandenburg beantragen möchten, melden Sie sich bitte bei der für Ihren Aufenthaltsort zuständigen Ausländerbehörde (eine Liste ist unter unten stehendem Link abzurufen) an. Die Ausländerbehörden sind im Land Brandenburg den Landkreisen und kreisfreien Städten zugeordnet. Dort werden Sie registriert und können die Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz (nach §24 Aufenthaltsgesetz) beantragen, somit auch Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen. Mit der Erteilung des Aufenthaltstitels kann die Ausländerbehörde zudem die Ausübung einer Beschäftigung erlauben.

Wenn geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer keine Unterkunft haben oder über keine finanziellen Mittel verfügen, können sie sich bei der Zentralen Ausländerbehörde als asylsuchend melden:

Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH)
Poststraße 72, 15890 Eisenhüttenstadt
Telefon: 033644270
E-Mail: PoststelleZABH@zabh.brandenburg.de

Ausführlich Informationen für Geflüchtete – auch in ukrainischer Sprache – hier:
mik.brandenburg.de/informationen-fuer-gefluechtete-aus-der-ukraine/

Die Verbraucherzentrale Brandenburg unterstützt Sie als unabhängige Organisation (NGO)
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