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Bildung

Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Schulen und Kitas

Brandenburger Schulen und Kitas bereiten sich auf geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine vor, darunter auch unbegleitete Minderjährige, die ohne ihre Eltern einreisen. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) hat damit begonnen, Schulen und Träger von Kindertageseinrichtungen beim Umgang mit den geflüchteten Kindern und Jugendlichen zu unterstützen. Oft kann bei der Integration und ersten Betreuung auf bestehende Strukturen und Abläufe zurückgegriffen werden, aber es kommen auch neue Angebote hinzu.

Alle geflüchteten Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf alle Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, zum Beispiel umfassenden Kinder- und Jugendschutz, Kindertagesbetreuung sowie Hilfe in Notlagen. Dies gilt auch für Alleinerziehende mit Kindern, die Hilfe in schwierigen Situationen benötigen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Da die Ukraine seit 2005 am Bologna-Prozess teilnimmt, ist die Anerkennung von Studienleistungen, die an einer ukrainischen Hochschule erbracht wurden, in Deutschland grundsätzlich möglich. Über die konkrete Anerkennung von Leistungen, die Einstufung in ein Fachsemester sowie die grundsätzliche Möglichkeit, ein Studium in Deutschland in Abhängigkeit Ihres Schulabschluss bzw. Ihrer bisherigen Studienerfahrung sowie Ihrer Sprachkenntnisse aufzunehmen, entscheidet letztlich die jeweilige Hochschule. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an die Universitäten oder Fachhochschulen vor Ort.

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) informiert über Studien- und Fördermöglichkeiten in Deutschland. Hier gibt es Informationen zum Thema Studium in Deutschland auf Deutsch und Ukrainisch. Bitte beachten Sie hierbei insbesondere die Zulassungsdatenbank des DAAD, die Ihnen einen ersten Überblick gibt, ob Sie in Deutschland studieren können (Link: https://www.daad.de/en/study-and-research-in-germany/plan-your-studies/admission-database/?ad-layer=2&ad-layerId=18). Für den Fall, dass Sie fluchtbedingt nicht alle Zeugnisse bei sich haben, möchten wir Sie ebenfalls bitten, sich direkt mit den Hochschulen in Verbindung zu setzen, da auch für diesen Fall Möglichkeiten bestehen, um Ihnen einen erleichterten Zugang zur Hochschule zu gewähren.

Bitte lassen Sie sich auch von der für Sie zuständigen Ausländerbehörde zu den Möglichkeiten einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke eines Studiums bzw. einer Ausbildung beraten.“